Bitte haben Sie Verständnis, dass wir darauf bestehen müssen, dass jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer einer Onlineveranstaltung als Einzelperson mit eigenem Log-in teilnimmt. Nur so können wir ein hohes Maß an interaktiver Beteiligung der Kursteilnehmer:innen realisieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die angegebenen Kursgebühren gelten vorläufig und vorbehaltlich einer für 2025 anstehenden, bundesweiten Anpassung der Kursgebühren.
Diese Veranstaltung muss gemäß nach § 28 (2) c BMV-Ä von allen am Mammographie-Screening-Programm mitarbeitenden Pathologen innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ab Start der Tätigkeit absolviert werden.
Diese Fortbildungsveranstaltung muss gemäß § 25 (4) b Anlage 9.2 BMV-Ä regelmäßig von allen am Programm teilnehmenden befundenden Ärzte und Programmverantwortliche Ärzte jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren absolviert werden.
Diese Veranstaltung muss gemäß § 24 (3) c BMV-Ä von allen im Mammographie-Screening-Programm arbeitenden radiologischen Fachkräften innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ab Start der Tätigkeit absolviert werden.
Diese Veranstaltung muss gemäß § 24 (3) c BMV-Ä von allen im Mammographie-Screening-Programm arbeitenden radiologischen Fachkräften innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ab Start der Tätigkeit absolviert werden.
Dieser Fortbildungskurs ist für alle verpflichtend, die im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms tätig werden möchten, das heißt: für Programmverantwortliche Ärzte, befundende Ärzte und radiologische Fachkräfte. Diese Anforderungen gelten auch für Pathologen, Ärzte, die unter Röntgenkontrolle stanzen, chirurgisch tätige, radiologisch tätige und pathologisch tätige Krankenhausärzte.