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SEHR GEEHRTE TEILNEHMERINNEN UND PATIENTINNEN,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Mammographie-Screening-Zentrum Gießen
An der Alten Post 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 68 68 57 – 0
Telefax: 0641 68 68 57 – 18
E-Mail:
Datenschutzbeauftragter des Mammographie-Screening-Zentrum Gießen
HEC Harald Eul Consulting GmbH
Auf der Höhe 34
50321 Brühl
2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt und die damit verbunden Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnose, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärztinnen / Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärztinnen / Ärzte oder Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Würden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
3. EMPFÄNGER IHRER DATEN
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärztinnen / Ärzte, Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zweck der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
4. SPEICHERUNG IHRER DATEN
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben laut Paragraf 85 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
5. IHRE RECHTE
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr individuelles Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgte.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408 – 0
Telefax: 0611 1408 – 900
e-mail:
Homepage: http://www. Datenschutz.hessen.de
6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist DSGVO Artikel 9 Absatz 2 lit. h) in Verbindung mit Bundesdatenschutzgesetz Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b). Sollen Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Ihr Mammographie-Screening-Team
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Dr. med. Karin Bock
Programmverantwortliche Ärztin der Screening-Einheit 5 in Hessen
Leiterin des Referenzzentrums Mammographie Süd West in Gießen
Patienteninformation zum Datenschutz / Stand November 2021
Ziel von Screening-Untersuchungen ist es, symptomfreie Zielgruppenangehörige als wahrscheinlich oder unwahrscheinlich auf das Vorliegen einer relevanten Erkrankung zu testen. Werden wie im Mammographie-Screening-Programm ionisierende Strahlen als Untersuchungsverfahren eingesetzt, bedarf es besonders hoher Qualitätsanforderungen und umfassender physikalisch-technischer Qualitätssicherung, um die in der überwiegenden Mehrzahl gesunden Frauen einer so niedrig wie vernünftigerweise erreichbaren Strahlenexposition auszusetzen.
Zentrale Aufgabe der Physikalisch-Technischen Qualitätssicherung ist, diese Anforderungen bei einer für die Befundung ausreichenden diagnostischen Bildqualität (ALARA-Prinzip) konstant sicherzustellen, um ein optimales Risiko-Nutzen-Verhältnis der Diagnose zu erreichen. Dieses Ziel wird in der gesamten Screening-Kette von den primären Screening-Mammographien bis hin zu den mammographischen Abklärungsuntersuchungen angestrebt.
Voraussetzung für die Nutzung einer Röntgeneinrichtung im Mammographie-Screening-Programm ist die Genehmigung der zuständigen Landesbehörde gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 4 i. V. m. § 14 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG)[1] und die Erfüllung spezieller Anforderungen des Strahlenschutzrechts sowie der betreffenden Richtlinien und Normen. Zusätzlich sind im Bundesmantelvertrag Anforderungen an die im Programm eingesetzten Mammographiesysteme festgeschrieben.
Vor Freigabe einer Röntgeneinrichtung für den Einsatz im Mammographie-Screening-Programm erfolgt zunächst eine Kontrolle aller vorausgegangenen technischen Prüfungen durch einen Medizinphysik-Experten des zuständigen Referenzzentrums. Die Ergebnisse aus den Prüfungsdokumenten werden mit den entsprechenden Vorgaben abgeglichen. Nach Betriebsfreigabe werden kontinuierlich umfangreiche physikalisch-technische Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt. Wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahmen sind Konstanzprüfungen gemäß § 116 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)[2] und Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrages Ärzte (BMV-Ä)[3].
Diese Konstanzprüfungen umfassen:
Weitere Aufgabenbereiche der Physikalisch-Technischen Qualitätssicherung sind die Betreuung und Unterstützung der Screening-Einheiten, die Aus- und Fortbildung der Screening-Mitarbeiter im technischen Bereich und die Prüfung der Einhaltung technischer und gesetzlicher Vorgaben allgemein und insbesondere nach Eingriffen an den Geräten durch die Techniker der Herstellerfirmen.
Die Physikalisch-Technischen Qualitätssicherung des Referenzzentrums SüdWest verwendet für die übergreifende multidimensionale Analyse der anfallenden, komplexen Daten eine professionelle Business Intelligence Software, welche speziell an die eigenen Anforderungen angepasst wurde. Die Benutzeroberfläche unterstützt die Medizinphysik-Experten in komplexen Entscheidungsprozessen und ermöglicht gegenüber der Auswertung der einzelnen Datenquellen die Beurteilung der physikalisch-technischen Gesamtqualität der betreuten Röntgeneinrichtungen. Damit kann eine Optimierung bestehender Systeme und Abläufe, sowie ein umfassender Support für Betreiber und Herstellerfirmen erzielt und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung unterstützt werden.
[1] Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I Nr.42 vom 03. Juli 2017, S. 1966)
[2] Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I Nr.41 vom 05. Dezember 2018, S. 2034)
[3] Anlage 9.2 BMV-Ärzte - Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening - mit Vertragsdatum vom 20.09.2007, in der Fassung vom 01.04.2022